Meldung

Schützen Sie Ihren WLAN-Anschluss vor unkontrolliertem Zugang!

Laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.05.2010 (Az.: I ZR 121/08) sind Privat- und Geschäftsleute verpflichtet, das von ihnen installierte und genutzten WLAN-Netz für den Zugang zum Internet durch angemessene Sicherungsmaßnahmen davor zu schützen, dass unberechtigte Dritte den Internetanschluss zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbrauchen können. Bei Verletzung dieser Pflicht sind sie rechtlich als sog. Störer (d.h. als Verursacher einer Gefahr)  für den über diesen Anschluss betriebenen Missbrauch verantwortlich und können von einem Geschädigten mittels Abmahnung und ggf. Klage auf Unterlassung der schädigenden Handlung und Zahlung der Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten des Geschädigten)in Anspruch genommen werden.

Sie sollten daher, falls dies noch nicht geschehen ist, die Sicherheitseinstellungen Ihres Routers ändern, damit der Datenverkehr verschlüsselt ist und die Nutzung nur nach der Eingabe eines Zugangsschlüssels möglich ist. Moderne Betriebssysteme speichern diesen, so dass dieser Schlüssel i.d.R. nur beim ersten Verbindungsaufbau eines Gerätes einegegeben werden muss, es als zu keinen Komforteinbußen kommt.
Als Verschlüsselungstechnik sollten Sie nach Möglichkeit WPA oder besser WPA2 verwenden. Diese sind sicherer als die ältere WEP-Technik.
Es empfielt sich, bei der Wahl des Schlüssels auf Leer- und Sonderzeichen zu verzichten, da es u.U. zu Kompatibilitätsproblemen verschiedener Systeme kommen kann. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der vergebene Schlüssel nur Ihnen - bzw. berechtigten Personen - bekannt ist.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich bei uns unter 0800 - 333 44 99. Wir informieren Sie gern.

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